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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Download

Stand: Riedlingen 05/2022

01 Auftragserteilung und -grundlage

Die NJP Personalberatung bietet Auftraggebern ihre Dienstleistung bei der Beschaffung von geeigneten Mitarbeitern für Fach- und Führungsaufgaben an. Der Einsatz erfolgt fallweise und unterstützt den Auftraggeber in dessen alleinigem Interesse und Auftrag. Die Mittel und Maßnahmen zur Erfüllung der Personalsuche bzw. das Honorar für die Dienstleistung werden jeweils konkret mit dem Auftraggeber abgestimmt und in Form einer schriftlichen Rahmenvereinbarung zur Personalbeschaffung festgehalten.

02 Auftragsarten der Personalbeschaffung

Die NJP Personalberatung bietet Auftraggebern ihre Dienstleistung in der Personalbeschaffung in Form von unterschiedlichen Auftragsarten an. Diese sind wie folgt definiert:

A Festauftrag mit Anzeige

  • Gestaltung von Text und Layout zur Stellenanzeige
  • Medienauswahl, Platzierung und Veröffentlichung
  • Veröffentlichung mit Logo oder als Chiffreanzeige
  • Platzierung in der interaktiven NJP-Stellenbörse
  • Empfangnahme, kompl. Bearbeitung der Bewerbungen
  • Profil- und Leistungsvergleiche
  • Kompetenz- und Potential-Analysen
  • .berprüfung von Persönlichkeitsfaktoren
  • Referenzeinholung
  • Kandidaten-Interviews
  • Dokumentation, Response Management
  • Vorstellung ausgewählter Kandidatenprofile

Anfallende Kosten

  • Honorar gemäß Rahmenvereinbarung
  • nur nach erfolgreicher Besetzung
  • A-conto-Zahlung gemäß Rahmenvereinbarung
  • A-conto-Verrechnung nach erfolgreicher Besetzung
  • Weiterbelastung der Anzeigenkosten
  • Weiterbelastung der Reisekosten für Bewerber-Interviews

B Festauftrag ohne Anzeige

  • Platzierung in der interaktiven NJP-Stellenbörse
  • Datenbank-Search inkl. Kandidatenansprache
  • Direct-Search bzw. Kandidaten-Direktansprache
  • Empfangnahme, kompl. Bearbeitung der Bewerbungen
  • Profil- und Leistungsvergleiche
  • Kompetenz- und Potential-Analysen
  • Überprüfung von Persönlichkeitsfaktoren
  • Referenzeinholung
  • Kandidaten-Interviews
  • Dokumentation, Response Management
  • Vorstellung ausgewählter Kandidatenprofile

Anfallende Kosten

  • Honorar gemäß Rahmenvereinbarung
  • nur nach erfolgreicher Besetzung
  • A-conto-Zahlung gemäß Rahmenvereinbarung
  • A-conto-Verrechnung nach erfolgreicher Besetzung
  • Weiterbelastung der Reisekosten für Bewerber-Interviews

C Direktvorstellung

  • Vorstellung auf eine aktuelle Vakanz bzw. Anzeige
  • Vorauswahl/Vorstellung vorliegender Kandidatenprofile

Anfallende Kosten

  • Honorar gemäß Rahmenvereinbarung nur nach erfolgreicher Besetzung

D Initiativvorstellung

  • Vorstellung ohne aktuelle Vakanz
  • Vorauswahl/Vorstellung vorliegender Kandidatenprofile

Anfallende Kosten

  • Honorar gemäß Rahmenvereinbarung nur nach erfolgreicher Besetzung

E Unverbindliche Anfrage

  • Datenbank-Search inkl. Kandidatenansprache
  • Vorauswahl/Vorstellung vorliegender Kandidatenprofile

Anfallende Kosten

  • Honorar gemäß AGB nur nach erfolgreicher Besetzung

03 Rechtsgrundlage, Gerichtsstand

NJP erbringt Dienstleistungen, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung betriebswirtschaftlicher Fachberater geleistet werden. Gerichtsstand ist Ulm.

04 Honorar, Vergütung

Die NJP Personalberatung erhält für Ihre Dienstleistung vom Auftraggeber ein Honorar, welches sich am Jahresbruttoeinkommen des durch die NJP beschafften Kandidaten orientiert und grundsätzlich im vereinbarten Auftrag oder in der Rahmenvereinbarung näher zu bestimmen ist.

Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus den ersten zwölf Monatsgehältern zuzüglich eins etwaigen dreizehnten und vierzehnten Monatsgehaltes, Bonifikationen, Provisionen und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden.

Es kann aber auch vorab eine Honorarpauschale als Sonderkondition eingeräumt bzw. vereinbart werden. Reisekosten und Spesen (Übernachtungs-/Verpflegungskosten), die der NJP Personalberatung oder einem Kandidaten auf Wunsch bzw. Weisung des Auftraggebers entstehen, sind von diesem zusätzlich zu tragen bzw. zu erstatten.

Mit dem im Auftrag vereinbarten Honorar sind alle Aufwendungen abgegolten, die für die Anwerbung und Beschaffung von Kandidaten entstehen. Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren sind laut gesonderter Vereinbarung zu honorieren.

Falls durch die NJP Personalberatung vorgestellte Kandidaten vom Auftraggeber in einer anderen Position, als der für die sie vorgestellt wurden, eingestellt werden, erhält NJP gleichwohl das vereinbarte Honorar auf der Grundlage der tatsächlich/ursprünglich getroffenen Vereinbarung. Alle Rechnungen, die den Nettobetrag und die hierauf entfallende Umsatzsteuer ausweisen, sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.

05 Pflichten der NJP Personalberatung

Die NJP Personalberatung erbringt ihre Leistungen ausschließlich unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie wird ihr erteilte Aufträge gewissenhaft und sorgfältig ausführen.

06 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber benennt der NJP Personalberatung bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Unternehmens des Auftraggebers abzugeben. Benennt der Auftraggeber der NJP Personalberatung keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zur NJP Personalberatung jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Unternehmens bevollmächtigt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der NJP Personalberatung eine möglichst detaillierte und genaue Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils aufzuzeigen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die NJP Personalberatung sofort zu informieren, sobald ein von der NJP Personalberatung vermittelter Kandidat einen Vertrag abschließt oder die Arbeit aufnimmt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der NJP Personalberatung die getroffene Entscheidung für einen Kandidaten unverzüglich anzuzeigen. Diese Information ist spätestens mit dem Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und unserem Kandidaten zu übermitteln.

Der Auftraggeber zeigt der NJP Personalberatung den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung an.

07 Erfüllung des Vertrages, Entbindung vom Vertrag

Der Auftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch die NJP Personalberatung beschafften Kandidaten zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt.

Stellt der Auftraggeber einen Kandidaten ein, ohne die NJP Personalberatung davon in Kenntnis zu setzen, ist das Honorar dennoch in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Dies gilt für alle Kandidaten, die innerhalb von 24 Monaten nach erstmaliger Vorstellung durch die NJP Personalberatung mit dem Auftraggeber einen Vertrag abschließen. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis unter anderem durch die Aktivitäten der NJP Personalberatung zustande gekommen ist.

Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit widerrufen, sofern die Kandidatensuche für das betreffende Beschäftigungsverhältnis gegenstandslos geworden ist. Ebenso behält sich die NJP Personalberatung das Recht vor, einen Auftrag zurückzugeben.

08 Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss

Die NJP Personalberatung haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Kandidat in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird auch keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Die NJP Personalberatung übernimmt keine Haftung für unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der beschafften Kandidaten. Ebenso wird keine Haftung für seitens der Arbeitgeber der Kandidaten gemachten Angaben gegenüber der NJP Personalberatung übernommen.

Die Überprüfung der von Kandidaten und deren Arbeitgebern gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der NJP Personalberatung ist ausgeschlossen.

09 Datenschutz, Mitwirkungspflicht

Kandidateninformationen, die dem Auftraggeber durch die NJP Personalberatung übermittelt werden, bleiben deren Eigentum und sind vertraulich zu behandeln. Übergebene Unterlagen sind, sobald diese nicht benötigt werden, unverzüglich zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen wie fremden Gebrauch ist untersagt.

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Treue. Sie informieren sich im Verlauf der Auftragsausführung über Probleme, die auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

10 Sonstige Bestimmungen

Die AGB der NJP Personalberatung gelten in Ihrer jeweils aktuellen Fassung. Beide Vertragspartner erklären sich durch die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung mit diesen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten rechtlich bindend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.